Sicherheitskonzept nach §166 TKG (alt §109 TKG)

Seit 2001 erstellen wir Sicherheitskonzepte und betreuen unsere Kunden bei internen und externen Audits der Bundesnetzagentur (BNetzA). Gerne unterstützen wir auch Sie beim Aufbau oder der Aktualisierung Ihrer Sicherheitskonzepte sowie der Umsetzung weiterer Empfehlungen der BNetzA. Mit unserer Erfahrung und durch strukturiertes Vorgehen halten wir den Gesamtaufwand gering und reduzieren interne sowie externe Kosten auf ein Minimum.

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Aufgaben

Das übernehmen wir für Sie


Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, der BNetzA unverzüglich nach der Aufnahme des Netzbetriebs ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Netzwerke und Dienste vor unberechtigtem Zugriff und Angriffen geschützt sind. Bei Bedarf muss schnell und effektiv auf Sicherheitsvorfälle reagiert werden, um mögliche Schäden für Kunden zu minimieren.


Gemeinsam erstellen wir ein Gesamtkonzept, das auf den Vorgaben der BNetzA und in Verbindung mit Empfehlungen des BSI basiert und gemäß den gesetzlichen Anforderungen [in Anlehnung an § 166 TKG (alt §109 TKG)] wenig Spielraum für Fehlinterpretation lässt. Das Sicherheitskonzept kann zudem als erster Schritt zur IT-Grundschutz- oder ISO/IEC 27001- Zertifizierung genutzt werden.


Vorteile

Auf einen Blick

Gesetzeskonform

Dank unserer einschlägigen Erfahrung und strukturierten Vorgehensweise stellen wir Unternehmen rechtssicher auf, vermeiden Strafzahlungen und mindern bzw. verhindern eventuelle Angriffe.

Reduzierter Gesamtaufwand

Unser geprüftes Basiskonzept, das sich auch problemlos an die bestehende Infrastruktur andocken lässt, spart Ihnen Zeit, internen Aufwand und die Suche nach geeignetem Fachpersonal.

Immer auf dem neuesten Stand

Unsere enge Verbindung zu relevanten Verbänden und die Mitarbeit in Normungsgremien ermöglicht es uns, frühzeitig bei Änderungen der Gesetzes- oder Normenlage entsprechend zu agieren.

Zukunftssicher

Der jährliche Aktualisierungsservice passt das Konzept an alle neuen gesetzlichen Gegebenheiten an und sorgt so für zusätzliche Sicherheit.

Informationen

Hintergründe und Details

Laut Telekommunikationsgesetz (TKG §165, Nr. 1) sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Teilnehmer des Netzwerkes umfangreich zu schützen und den "Stand der Technik" umzusetzen. Zusätzlich wird in TKG §166 definiert, dass die Bundesnetzagentur einen Katalog von Sicherheitsanforderungen veröffentlicht, der umzusetzen ist. Der aktuelle Katalog, Stand vom 29.04.2020 (Version 2.0), bezieht sich noch auf die alte Gesetzgebung (TKG vor 01.12.2021). Dadurch entsteht gerade eine Unschärfe in den Regelungen, die hoffentlich durch eine Neuveröffentlichung noch in diesem Jahr (2022) geschlossen wird.


Der aktuelle Katalog fordert den Aufbau eines "tragfähigen Sicherheitsmanagements". Für den Aufbau des "tragfähigen Sicherheitsmanagements" bietet es sich an, systematisiert auf Basis vorhandener Normen aufzusetzen:


  • BSI IT-Grundschutz auf Basis ISO 27001
  • ISO/IEC 27001
  • CISIS12
  • VdS Richtlinie 10000

  • Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass aufgrund der Komplexität und der Anforderung, den "Stand der Technik" umzusetzen, so das Vorgehen und der Gesamtaufwand vereinfacht werden.

    Das Telekommunikationsgesetz schreibt vor (TKG §166, Nr. 2), der Bundesnetzagentur das Sicherheitskonzept unverzüglich nach der Aufnahme des Netzbetriebs vorzulegen.


    Ob ein Sicherheitskonzept unverzüglich nach Betriebsaufnahme vorzulegen ist, ergibt sich aus der tatsächlichen Tätigkeit des Unternehmens. Es muss zuerst eingeordnet werden, ob ein öffentliches Telekommunikationsnetz (verpflichtet nach §5 TKG) betrieben oder nur ein Telekommunikationsdienst (verpflichtet nach TMG) erbracht wird. Sollte man zu dem Schluss kommen, nur ein Telekommunikationsdienst zu erbringen, kann man trotzdem durch die Bundesnetzagentur verpflichtet werden, ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Die Abgrenzung hier ist nicht ganz trivial. Gerne helfen wir Ihnen bei der Einstufung weiter.


    **Hinweis**

    Unabhängig von der Pflicht, ein Sicherheitskonzept vorzulegen, muss immer ein Sicherheitskonzept erstellt werden. (siehe TKG § 166 Nr. 1)

    Team

    Zuverlässige Ansprechpartner

    Vom Erstgespräch bis zum fertigen Sicherheitskonzept stehen wir eng an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Sie mit einem geringen Gesamtaufwand gemäß der gesetzlichen Anforderungen bestens aufgestellt sind.

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    Klaus Landefeld

    Geschäftsführer
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    Mathias Handsche

    Geschäftsführer

    Kontakt

    Wir helfen gerne!!!

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    Vor Ort

    • Erdfunkstelle 1,
      D-61250 Usingen

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